" Sand in meinen Augen" . . Erzählungen aus dem Orient

Arabicouncel
freut sich,
das neue Buch von Herrn Mohamed
El-Bastawisy,
welches am 01.01.2011
im Pyramids Media Verlag in Stuttgart erschienen
ist zu
präsentieren.
Mit seinen wachsamen Augen ist ihm gelungen,
das Leben, sowohl in den arabischen Ländern,
als auch hier in Deutschland unter die Lupe zu nehmen.
Dadurch entstanden zauberhafte Kurzgeschichten,
die er uns in diesem Buch zur Verfügung stellt.
Sie können das Buch
" Sand in meinen Augen"
per Email bestellen.
Nach Eingang Ihrer E-Mail erhalten Sie von uns eine Bestätigung mit den Zahlungsmodalitäten. Versand erfolgt kostenfrei nach Zahlungseingang innerhalb von 3-5 Arbeitstage.
"Sand in meinen Augen"
Erzählunhen aus dem Orient
9,95 Euro (innerhalb Deutschlands versandkostenfrei)
131 Seiten
ISBN 978-3-00-033189-3

Mit seinen wachsamen Augen ist ihm gelungen,
das Leben, sowohl in den arabischen Ländern,
als auch hier in Deutschland unter die Lupe zu nehmen.
Dadurch entstanden zauberhafte Kurzgeschichten,
die er uns in diesem Buch zur Verfügung stellt.
Sie können das Buch
" Sand in meinen Augen"
per Email bestellen.
Nach Eingang Ihrer E-Mail erhalten Sie von uns eine Bestätigung mit den Zahlungsmodalitäten. Versand erfolgt kostenfrei nach Zahlungseingang innerhalb von 3-5 Arbeitstage.
"Sand in meinen Augen"
Erzählunhen aus dem Orient
9,95 Euro (innerhalb Deutschlands versandkostenfrei)
131 Seiten
ISBN 978-3-00-033189-3
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DRAV trifft Qatar in Berlin
Anläßlich des Nationalfeiertags von Qatar traf sich DRAV-Geschäftsführer Hubert Lorenz mit dem Botschafter des Golfstaates Qatar S.E. Saleh Mohamed Al-Nesef in Berlin. Der kleine Golfstaat, der wie ein Daumen in den Arabischen Golf ragt, ist einer der reichsten Ölstaaten der Welt, insbesondere mit großen Erdgasvorkommen.
Wie auch in anderen arabischen Ländern gibt es in Qatar viele Anhänger des Rennsports und der Qatar Racing and Equestrian Club hat bereits in den vergangenen Jahren diesen Sport auch in Europa großzügig unterstützt. Aus diesem Anlaß überreichte Hubert Lorenz dem Botschafter einen Bildband zum Qatar und Doha Cup in Hamburg
im letzten Jahr. Auch für 2009 wird Qatar diese Veranstaltung großzügig unterstützen.
DRAV=Deutscher Rennverband für Arabische Vollblüter e.V.
Quelle:http://www.drav.org/news_full_83.html

Seit 2. November 2009 ist erneut eine Importbeschränkung für Algerien in Kraft getreten: Gemäss der Aussagen des algerischen Handelsministers vom 26.Oktober 2009 gegenüber der algerischen Presse können seit dem 2. November 2009 nur noch Autoersatzteile aus dem Ursprungsland oder Ersatzteile aus Lizenzproduktionen mit entsprechender Lieferantenbescheinigung nach Algerien eingeführt werden. Es ist unklar, ob auch Ersatzteile für früher gelieferte Waren (z.B. für Maschinen) betroffen sind. Bei Lizenzprodukten muss eine nicht näher bezeichnete Bescheinigung beigefügt werden, dass diese Waren zwar in einem anderen Land aber in Lizenzfertigung des Herstellers hergestellt worden sind. Nähere Informationen sind – wie in der Vergangenheit auch – noch nicht verfügbar.
Quelle: http://www.stuttgart.ihk24.de
Wie auch in anderen arabischen Ländern gibt es in Qatar viele Anhänger des Rennsports und der Qatar Racing and Equestrian Club hat bereits in den vergangenen Jahren diesen Sport auch in Europa großzügig unterstützt. Aus diesem Anlaß überreichte Hubert Lorenz dem Botschafter einen Bildband zum Qatar und Doha Cup in Hamburg
im letzten Jahr. Auch für 2009 wird Qatar diese Veranstaltung großzügig unterstützen.
DRAV=Deutscher Rennverband für Arabische Vollblüter e.V.
Quelle:http://www.drav.org/news_full_83.html
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Algerien: Beschränkung für Autoersatzteile
Seit 2. November 2009 ist erneut eine Importbeschränkung für Algerien in Kraft getreten: Gemäss der Aussagen des algerischen Handelsministers vom 26.Oktober 2009 gegenüber der algerischen Presse können seit dem 2. November 2009 nur noch Autoersatzteile aus dem Ursprungsland oder Ersatzteile aus Lizenzproduktionen mit entsprechender Lieferantenbescheinigung nach Algerien eingeführt werden. Es ist unklar, ob auch Ersatzteile für früher gelieferte Waren (z.B. für Maschinen) betroffen sind. Bei Lizenzprodukten muss eine nicht näher bezeichnete Bescheinigung beigefügt werden, dass diese Waren zwar in einem anderen Land aber in Lizenzfertigung des Herstellers hergestellt worden sind. Nähere Informationen sind – wie in der Vergangenheit auch – noch nicht verfügbar.
Quelle: http://www.stuttgart.ihk24.de

